StVG § 10 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
[ Auszug: (1) Im Fall der Tötung ist der Schadensersatz durch Ersatz der Kosten
einer versuchten Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der
Getötete dadur ... ]
Straßenverkehrsgesetz
[ I. Verkehrsvorschriften(StVG) ] [ II. Haftpflicht(StVG) ] [ III. Straf- und Bußgeldvorschriften(StVG) ] [ IV. Verkehrszentralregister(StVG) ] [ V. Fahrzeugregister(StVG) ] [ VI. Fahrerlaubnisregister(StVG) ] [ VII. Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen(StVG) ]
II. Haftpflicht
[ StVG Haftung des Halters, Schwarzfahrt ] [ StVG Ausnahmen ] [ StVG Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses ] [ StVG ] [ StVG Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung ] [ StVG Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung ] [ StVG Höchstbeträge ] [ StVG ] [ StVG ] [ StVG Geldrente ] [ StVG Verjährung ] [ StVG Verwirkung ] [ StVG Sonstige Gesetze ] [ StVG Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge ] [ StVG Ersatzpflicht des Fahrzeugführers ] [ StVG ] [ StVG ]